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   KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06   

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https://dejure.org/2007,3457
KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06 (https://dejure.org/2007,3457)
KG, Entscheidung vom 03.05.2007 - 1 W 407/06 (https://dejure.org/2007,3457)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 1 W 407/06 (https://dejure.org/2007,3457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung durch das Amtsgericht als Voraussetzung für die Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung von Gebühren wegen einer anwaltlichen Beratungshilfetätigkeit; Möglichkeit der nachträglichen Zulassung einer Beschwerde durch das Amtsgericht; Weiterführung ...

  • Judicialis

    RVG § 56; ; RVG § 33; ; RVG § 12a; ; RVG-VV Nr. 2503; ; RVG-VV Nr. 1008

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltliche Beratungshilfe bei Vertretung der ausländerrechtlichen Interessen einer Familie - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung; Bemessung der Gebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2503 VV RVG, Nr. 1008 VV RVG
    Mehrere Auftraggeber / Beratungshilfe:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 553
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Berlin, 05.06.1996 - 84 T 292/96
    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Das Amtsgericht berief sich bei seiner Entscheidung auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 1996 (82 T 292/96, Rpfleger 1996, 464).

    aa) Soweit das Amtsgericht sich auf den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 1996 (Rpfleger 1996, 464) beruft, übersieht es, dass diese Entscheidung zu § 132 Abs. 2 BRAGO ergangen ist und auf der damaligen Gesetzeslage beruhte, die sich in einem entscheidenden Punkt geändert hat: Nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO war der Mehrvertretungszuschlag - im Falle der Vertretung mehrerer Auftraggeber in derselben Angelegenheit - davon abhängig, dass "der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe" war.

    Dieselbe Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt auf Grund eines Auftrags für mehrere Mandanten im gleichen Rahmen tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Beratungsgegenständen vorliegt (LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdn. 1012; Madert, in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 15, Rdn. 6).

    Zudem stehen bei der Klärung des Aufenthaltsrechts einer Familie die Rechte der einzelnen Familienmitglieder in Bezug zueinander, insbesondere wenn wie hier minderjährige Kinder mitbetroffen sind, vgl. etwa §§ 27ff AufenthG (vgl. LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; LG Osnabrück, JurBüro 1999, 248; JurBüro 2000, 140 zu § 26 AsylVfG).

    Gegenstand des Geschäfts war das Aufenthaltsrecht jeder einzelnen Person; die Familienzugehörigkeit ändert insoweit nichts daran, dass es sich bei dem Aufenthaltsstatus eines Ausländers um ein individuelles, nach seiner Person zu beurteilendes Recht handelt (LG Osnabrück, JurBüro 2000, 140; LG Stade, JurBüro 1998, 196; LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; JurBüro 1984, 239).

    Das Beratungshilfeverfahren ist von der Angelegenheit, für die Beratungshilfe gewährt wird zu unterscheiden (LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466).

  • LG Osnabrück, 30.09.1999 - 9 T 561/99

    Beratungshilfe, Angelegenheit

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Zudem stehen bei der Klärung des Aufenthaltsrechts einer Familie die Rechte der einzelnen Familienmitglieder in Bezug zueinander, insbesondere wenn wie hier minderjährige Kinder mitbetroffen sind, vgl. etwa §§ 27ff AufenthG (vgl. LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; LG Osnabrück, JurBüro 1999, 248; JurBüro 2000, 140 zu § 26 AsylVfG).

    Gegenstand des Geschäfts war das Aufenthaltsrecht jeder einzelnen Person; die Familienzugehörigkeit ändert insoweit nichts daran, dass es sich bei dem Aufenthaltsstatus eines Ausländers um ein individuelles, nach seiner Person zu beurteilendes Recht handelt (LG Osnabrück, JurBüro 2000, 140; LG Stade, JurBüro 1998, 196; LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; JurBüro 1984, 239).

  • LG Osnabrück, 30.06.1998 - 9 T 106/98

    Festsetzung einer Anwaltsgebühr bei einer Mehrvertretung für mehrere

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Das galt nach der - allerdings umstrittenen (vgl. Enders, Anmerkung zu LG Osnabrück, JurBüro 1999, 248) - Auffassung des Landgerichts Berlin auch für die Erhöhung der Festgebühr nach §§ 132 Abs. 2, 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO.

    Zudem stehen bei der Klärung des Aufenthaltsrechts einer Familie die Rechte der einzelnen Familienmitglieder in Bezug zueinander, insbesondere wenn wie hier minderjährige Kinder mitbetroffen sind, vgl. etwa §§ 27ff AufenthG (vgl. LG Berlin, Rpfleger 1996, 464, 466; LG Osnabrück, JurBüro 1999, 248; JurBüro 2000, 140 zu § 26 AsylVfG).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 137/05

    Erhöhungsgebühr nach RVG -VV Nr. 1008 im Rahmen der Beratungshilfe

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Denn die Bestimmung in Vorbem. 2.5 zu RVG-VV Nr. 2500 - 2508, im Rahmen der Beratungshilfe entstünden Gebühren "ausschließlich nach diesem Abschnitt", schließt nur die Entstehung in anderen Abschnitten geregelter Gebühren aus, nicht dagegen die Anwendung der allgemeinen für alle Abschnitte geltenden Bestimmungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 10 W 137/05 -, JURIS, Rdn. 4).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Dies ist höchstrichterlich zur Revision und zur Rechtsbeschwerde, §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, 574 Abs. 1 S. 11 Nr. 2 ZPO, bereits entschieden worden (BGH, NJW 2005, 156; NJW 2004, 779; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 38/06 -).
  • OLG Oldenburg, 03.03.2006 - 5 W 2/06

    Zulässigkeit einer Beschwerde durch Zulassung; Festsetzung einer Vergütung nach

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Das entspricht einhelliger Auffassung (vgl. OLG Oldenburg, AGS 2007, 45 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Im Rahmen einer solchen Anhörungsrüge nach § 12a RVG konnte das Amtsgericht die Entscheidung vom 10. April 2006 abändern und vor allem auch die Beschwerde zulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004, BGBl. I S. 3220).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Dies ist höchstrichterlich zur Revision und zur Rechtsbeschwerde, §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, 574 Abs. 1 S. 11 Nr. 2 ZPO, bereits entschieden worden (BGH, NJW 2005, 156; NJW 2004, 779; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 38/06 -).
  • KG, 06.02.2007 - 1 W 243/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Erhöhungsgebühr wegen der Beratung

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    bb) Im Übrigen hat der Senat zwar entschieden (Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 W 243/06 -, mitgeteilt von Hansens, in: RVGreport 2007, 143), dass die Erhöhung der Gebühr wegen mehrerer Auftraggeber nach RVG-VV Nr. 1008 auf die Beratungsgebühr nach RVG-VV Nr. 2501 (früher: 2601) keine Anwendung findet, in der Begründung aber darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Regelung im RVG einer Anwendung auf die Geschäftsgebühr in Beratungshilfesachen - wie bisher nach § 132 Abs. 2 BRAGO - nicht entgegen steht.
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 38/06

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs in Notarsachen

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
    Dies ist höchstrichterlich zur Revision und zur Rechtsbeschwerde, §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, 574 Abs. 1 S. 11 Nr. 2 ZPO, bereits entschieden worden (BGH, NJW 2005, 156; NJW 2004, 779; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 38/06 -).
  • LG Stade, 25.11.1997 - 9 T 165/97
  • LSG Sachsen, 31.03.2010 - L 6 AS 99/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der

    Eine ähnliche Situation kann bei der Beratungshilfe auftreten, bei der es jedoch deswegen gleichgültig ist, wer als Antragsteller im Beratungshilfeverfahren auftritt, weil es auf die Zahl der Berechtigungsscheine nicht ankommt (Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 03.05.2007 - 1 W 407/06 -, JurBüro 2007, 543); für die Prozesskostenhilfe muss jedoch streng gelten, dass durch die Bewilligung von einem Streitgenossen nicht automatisch auch den anderen Streitgenossen Prozesskostenhilfe - gegebenenfalls sogar ohne Prüfung der Bedürftigkeit - mitbewilligt wird bzw. als mitbewilligt gilt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2010 - L 19 B 316/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dieselbe Angelegenheit liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt auf Grund eines Auftrags für mehrere Personen im gleichen Rahmen tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Verfahrensgegenständen vorliegt (vgl. KG Berlin Beschluss vom 03.05.2007 -1 W 407/06).

    Sind Eltern und Kinder am Verfahren gemeinsam beteiligt, handelt es sich bei ihnen um mehrere Auftraggeber im Sinne von § 7 Abs. 1 RVG, auch wenn für die Kinder ihre gesetzlichen Vertreter tätig werden müssen und somit die Eltern im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter am Verfahren beteiligt sind (vgl. KG Berlin Beschluss vom 03.05.2007 - 1 W 407/06-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.06.2004 - 10 W 42/04 - Müller-Rabe, a.a.O., RVG, 18. Aufl., § Nr. 1008 VV Rn 44; Hartmann, a.a.O., § 7 RVG Rn 8 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OLG Naumburg, 14.12.2012 - 2 Wx 66/12

    Beratungshilfegebühr, Abgeltungsbereich

    Ferner ist es für die Entstehung der Gebühr nach RVG-VV Nr. 2503 ohne Bedeutung, ob es nach erfolgter Akteneinsicht überhaupt zu einem Schriftverkehr mit Dritten kommt, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass nach der Bewertung des Verfahrensbevollmächtigten eine weitere Betreibung des Geschäfts, etwa in Gestalt der Einlegung von Rechtsbehelfen, nicht angezeigt ist (vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, JurBüro 2007, 543; AG Rostock, Beschluss vom 04.03.2011, 41 II B 1434).
  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit

    Vielmehr wird durch die Vorbemerkung 2.5 lediglich die Anwendung weiterer, in einem anderen Abschnitt des 2. Teils genannter Gebühren ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2006, I - 10 W 137/05, 10 W 137/05, RVGreport 2006, 225; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, 5 W 2/06, NJW-RR 2007, 431; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, Rpfleger 2007, 553).
  • OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11

    Beratungshilfe - Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG im Überprüfungsverfahren

    Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu, wenn - wie vorliegend - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 5 W 2/06; KG, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 1 W 407/06; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2010, Az.: 2 Wx 4/10, jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - L 6 AS 1656/12
    Dieselbe Angelegenheit liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt aufgrund eines Auftrags für mehrere Personen im gleichen Rahmen tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Verfahrensgegenständen vorliegt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.05.2012 - L 19 AS 1992/11; KG, Beschluss vom 03.05.2007 - 1 W 407/06; Enders, in: Hartung/Schons/Enders, RVG, § 15 RdNr. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 19 AS 1992/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dieselbe Angelegenheit liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt auf Grund eines Auftrags für mehrere Personen im gleichen Rahmen tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Verfahrensgegenständen vorliegt (vgl. KG Berlin Beschluss vom 03.05.2007 -1 W 407/06).
  • LG Wuppertal, 21.08.2019 - 16 T 75/18
    Ein Auftraggeberverhältnis bezüglich der Gebührenerhöhung liegt bereits dann vor, wenn derselbe Rechtsanwalt für verschiedene natürliche oder juristische Personen auftragsgemäß in derselben Angelegenheit gleichzeitig tätig werden soll (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 3. Mai 2007, 1 W 407/06 Rn. 16; BSG, Urteil vom 27.09.2011, B 4 AS 155/10 R, juris Rn. 20; entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist die sozialgerichtliche Rechtsprechung wegen des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung ebenso von Bedeutung wie Entscheidungen der Zivilgerichte).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - L 20 B 7/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch die von den Antragstellern angeführte Entscheidung des KG Berlin (Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06) enthält hierzu keine Ausführungen.
  • KG, 29.07.2008 - 1 W 73/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG stellt keine eigenständige Gebühr dar (Senat, JurBüro 2007, 543 zu Nr. 2503 VV RVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - 18 E 1299/11

    Erhöhung des Gebührensatzes der rechtsanwaltlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 1008

  • VG Berlin, 23.05.2011 - 35 KE 32.10

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

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